Kehring, Mutterkonzern solch bekannter Marken aus dem Luxussegment wie Yves Saint Laurent oder auch Gucci, klagt gegen Alibaba. Die französische Firma wirft der chinesischen Online-Handelsplattform vor, in gigantischem Ausmaß Markenfälscher zu erschaffen oder aktiv zu begünstigen.
Wieder einmal sieht sich der chinesische Onlinehändler Alibaba massiven Vorwürfen ausgesetzt. Im jüngsten Fall sind es wieder die Anschuldigungen von Kerhing, unter dessen Dach so bekannte Marken wie Gucci, Balenciaga oder auch Yves Saint Laurent beheimatet sind – alles Marken, die für Luxus, Mode und Lifestyle stehen. Der französische Konzern verklagt nun Alibaba. Der Vorwurf: das chinesische Unternehmen wird in Zusammenhang mit dem lange anhaltenden Streit um Markenfälschungen und Markenrechtsverletzungen genannt. So solle Alibaba nach den Anschuldigungen Kehrings, auf seiner Website ein Umfeld schaffen, dass es „einer ganzen Armee von Fälschern“ ermögliche, ihre Produkte – allesamt Fälschungen bekannter Marken – zu veräußern. Dadurch würde die Onlineplattform ebenfalls von den verkauften Markenfälschungen profitieren und zu dessen Verkauf geradezu ermutigen. Der Vorwurf der in der in New York eingereichten Klage betrifft dabei nicht nur Alibaba selbst, sondern auch dessen Tochterfirmen.
Alibaba würde durch ein Premium-Siegel Händler auszeichnen, die in großem Umfang gefälschte Produkte des Modelabels Gucci veräußern würden. Dies geschehe durchweg zu Schleuderpreisen. Eine Tasche von Gucci, die im offiziellen Handel für 795 US-Dollar zu erstehen sei, werde über die chinesische Online-Handelsplattform beispielsweise für zwei bis fünf Dollar verkauft werden. Dabei würden nur allzu oft Namenszusätze wie „Kopie“ geführt. Auch wer bei Alibaba den Namen Gucci korrekt eingibt, erhält stets auch Produkte, deren Namen durch die Markenfälscher abgewandelt seien und beispielsweise als „Guchi“ oder „Cucci“ bezeichnet würden.
Bereits im Juli 2014 hatte der Konzern mit Sitz in Paris die Plattform Alibaba verklagt und als Gerichtsstand New York gewählt. Allerdings hatte Kehring seinerzeit die Klage zumindest in Teilen zurückgezogen. Nun bedauere man auf Seiten Alibabas diesen erneuten Schritt. Man würde eine „fruchtbare Kooperation“ einer kostspieligen juristischen Klage vorziehen, zumal man keinerlei Grundlage für dieses Vorgehen Kehrings sehe. Alibaba ist an der Börse des Big Apple notiert. Zudem sind die USA für beide Unternehmen ein besonders wichtiger Markt.