Nach der Insolvenz des Windenergie-Unternehmens Prokon können nun zehntausende Anleger hoffen, bis zu 60 Prozent ihres Kapitals wieder zu erhalten. Genaue Aussagen, wie hoch die Insolvenzquote ausfallen werde, seien derzeit jedoch noch nicht möglich. Die Sachlage gestaltet sich aufgrund vielen Vermögensgegenstände derzeit als schwierig, da exakte Aussagen über deren Bewertbarkeit nur nach und nach zu treffen seien. Daher resultiere die Höhe des wiederersattbaren Vermögens, mit dem Anleger zu rechnen hätten, zwischen 30 und 60 Prozent des eingesetzten Kapitals. Dies teilte Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin mit und bestätigt damit Aussagen von Finanzexperten, die sich zuvor auf ähnliche Werte beriefen und deren Statements seit Tagen auf verschiedenen Internetportalen die Runde machten. Alle anfallenden Forderungen der Gläubiger müssten zudem sorgfältig geprüft werden. Dies geschehe in einem schriftlichen Verfahren, das noch bis zum 15. Januar 2015 laufen werde.
Daher sei mit ersten Zahlen auch erst zu Beginn des kommenden Jahres zu rechnen. Insgesamt gehe es um 1,4 Milliarden Euro, die von circa 74.000 Anlegern in Prokon-Genussrechten investiert worden waren. Bis die entsprechenden Formulare fertig seien, werde noch eine gewisse Zeit verstreichen, so Penzlin. Erst ab Juli werden Anleger zudem in der Lage sein, ihre Ansprüche anzumelden, deren Forderungen dann gleichberechtigt wie die Forderungen anderer Geläubiger behandelt werden müssen.
Die Fortführung des Kernbereichs von Prokon sei derzeit gesichert. Projektierung und Betrieb von Windparks laufe weiter, ebenso der Stromhandel. Allerdings werden 150 der 450 Arbeitsplätze bei Prokon wohl wegfallen, so Penzlin. Davon sollen lediglich 70 in einer Transfergesellschaft aufgefangen werden, da bei weiteren 80 Arbeitnehmern ohnehin zeitlich befristete Verträge auslaufen würden oder aber die Mitarbeiter bereits selbst gekündigt hätten.
Am gestrigen Tag wurde derweil das Insolvenzverfahren über die Prokon Regenerative Energien GmbH durch das Amtsgericht Itzehoe eröffnet. Prokon hatte nach derzeitigem Wissensstand allein im letzten Jahr 478 Millionen Euro Verlust erwirtschaftet und war damit überschuldet und zahlungsunfähig geworden. Die Insolvenz von Prokon dürfte damit das viertgrößte Insolvenzverfahren in der Bundesrepublik Deutschland mit sich bringen.