Wer hoch verschuldet ist, kann sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln, von dessen Anlagesumme die Raten nach und nach genommen werden.
Schuldner, die über ein solches Konto verfügen, haben seit Anfang dieses Monats mehr Geld auf ihrem Girokonto, das ihnen verbleibt. Denn wie der Bundesverband der Banken kürzlich mitteilte, steigen die Freigrenzen auf dem sogenannten P- Konto um etwa 2,7 Prozent. Dadurch erhöht sich der Grundfreibetrag von 1045,08 Euro auf insgesamt 1073,88 Euro Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto.
Bei dem Guthaben auf diesem Konto kann das Geld aus Einkünften, Rente, Mieteinkommen, Ebay- Verkäufen oder sonstigen Einnahmequellen kommen. Bei Familien erhöht sich die Freigrenze um monatlich 404,16 Euro, während für jede weitere Person 225,17 Euro bis zur fünften zu versorgenden Person hinzukommen. Jedoch muss der Schuldner nachweisen, wie viele Personen in seinem Haushalt leben und eine Bescheinigung hierfür bei seinem Geldinstitut vorweisen. Eine solche Bescheinigung kann er bei seinem Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Anwalt oder einer Schuldnerberatungsstelle erhalten.
Auch wirklich notwendige Zahlungseingänge wie Kindergeld, bestimmte Sozialleistungen wie beispielsweise Kosten für eine Schulerstausstattung oder Unterstützung für Klassenfahrten sowie Leistungen zum Ausgleich von Gesundheitsschäden können vor einer Pfändung geschützt werden.
Um den Freibetrag nach der neuen Regelung anheben zu lassen, muss der Kontoinhaber dies nicht beantragen, sondern dies wird seit 1. Juli automatisch von den Banken veranlasst. Personen, bei denen der Freibetrag jedoch individuell durch ein Gericht festgelegt wurde, müssen die Anhebung ihrer Freigrenze jedoch erst beim Vollstreckungsgericht oder beim Gläubiger beantragen, während Einkommen von einem Gesamtbetrag bis zu 1079,99 Euro komplett geschützt sind.
Jeder verschuldete Bürger kann sein Girokonto in ein sogenanntes P- Konto umwandeln, worauf er bei seiner Bank einen Anspruch hat. Der Vorteil eins Pfändungsschutzkontos ist der unbürokratische Schutz und die Gewährleistung eines auch weiterhin aufrecht erhaltenen normalen Zahlungsverkehrs sowie eine Grundsicherung. Ist der Kontoinhaber jedoch verschuldet und hat sein Girokonto nicht in ein P- Konto umgewandelt, kann sein Geld auf dem Konto jederzeit gepfändet werden.