Der Hersteller des berühmten Kettcars ist seit geraumer Zeit insolvent. Nun steht der nächste Schritt bei der Sanierung des Unternehmens an. Kettler verkauft seine Fahrradsparte an den Fachhandelsverband ZEG. Am Produktionsstandort im Sauerland will man aber festhalten.
Die Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft mit Sitz in Köln (kurz ZEG) wird der neue Besitzer der Fahrradsparte des angeschlagenen Herstellers Kettler. Darauf einigt man sich heute mit dem Unternehmen. Gleichzeitig signalisierte ZEG auch, dass man am Fahrradwerk festhalten werde, das im saarländischen Hanweiler beheimatet ist. Dort montieren derzeit noch 80 Mitarbeiter die Fahrräder mit dem Kettler-Logo. Das soll, so die ZEG weiter, auch so bleiben: Man wolle sowohl am Produktionsstandort Deutschland festhalten wie auch an der Traditionsmarke. Damit reiht sich Kettler neben Marken wie Hercules und Wanderer ein, die 2014 bzw. 2013 von der ZEG übernommen worden waren. Damit dürfte der Verband der größten Fachhandelsverband in Europa darstellen, bei dem sich das Kerngeschäft um Fahrräder dreht.
Kettler selbst gilt zwar als traditionsreicher Hersteller von Produkten wie dem Kettcar, von Heimtrainern, Gartenmöbeln und Spielsachen wie auch dem bekannten Kettler Aluminiumfahrrad, aber in letzter Zeit hatte das Unternehmen zunehmend Probleme, bis es im Juni einen Insolvenzantrag in Eigenregie ankündigte und seine Geschäfte neu ausrichten wollte. Es folgte die Ankündigung Ende Oktober, etwa 200 Stellen streichen zu wollen. Die Arbeitnehmervertretung sei bereits involviert und man habe sich auf einen Sozialplan verständigt. Die Übernahme durch einen Finanzinvestor wolle man aber auf „unbestimmte Zeit“ vermeiden und auch das operative Geschäft solle uneingeschränkt weitergeführt werden. Zudem sei die Zukunft der meisten Arbeitsplätze auch weiterhin erst einmal gesichert und auch mit den Gläubigern werde sich die Geschäftsleitung abstimmen. Ein Insolvenzplan solle dabei helfen, bis zum Jahresende auch das Insolvenzverfahren zu beenden. Bei diesem Insolvenzverfahren in Eigenregie ist es primäres Ziel, das betroffene Unternehmen zu sanieren und nicht dessen Abwicklung. So kann die Geschäftsführung weiterhin in großem Maße die Verfügungsgewalt des Unternehmens behalten, obwohl dieses dann zudem vor Maßnahmen wie Vollstreckung geschützt ist.