Ein Gericht in London hat nun Klarheit bei der Frage geschaffen, ob die Stadt Leipzig für Finanzwetten haften müsse. Das Urteil: Sie muss nicht.
Es stand viel auf dem Spiel für Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD), so dass sich dieser am Ende nun doch zu einer Siegerpose mit dem Victory-Zeichen hinreißen ließ, als der Richterspruch feststand: Dieses Urteil Urteil, dessen Begründung ganze 400 Seiten stark ist, und das vom Londoner High Courts of Justice gefällt wurde, besagt nun, das die Stadt Leipzig an die schweizer Großbank nicht die geforderte Summe von 350 Millionen Euro zahlen muss, die die Bank nach einer geplatzten Kreditversicherung von den KWL, den Kommunalen Wasserwerken Leipzig, gefordert hatte.
Begonnen hatte der Streit zwischen der Stadt Leipzig und der UBS als Folge eines sogenannten CDO-Deals und er sollte viele Jahre andauern. Durch den vom ehemaligen KWL-Manager Klaur Heininger in den Jahren 2006 und 2007 eingefädelten Handel sollten die Wasserwerke im Grunde selbst ein Versicherer von Kreditrisiken werden – ein Geschäft, das sich als hoch komplex darstellte. Andere Kommunen waren dem Beispiel Leipzigs gefolgt, da zunächst durchaus erfolgreich agiert wurde.
Der Deal brachte den Kämmerern zunächst satte Gewinne in Millionenhöhe ein. Mit der Finanzkrise brachen diese Geschäfte mit den CDO-Deals ein. Schlimmer noch: Die UBS und weitere Banken forderten nun ihrerseits von den Wasserwerken die Summe von 350 Millionen Euro ein – was Leipzig in die Zahlungsunfähigkeit getrieben hätte. Man sah sich nun vielmehr als Opfer krimineller Machenschaften, da sich Heininger in seiner Position als KWL-Manager habe bestechen lassen und die Geschäfte dann an allen Aufsichtsgremien vorbei beschlossen habe. So bestätigte der Londoner High Court auch die kriminellen Motive Heiningers, der inzwischen eine langjährige Haftstrafe absitzen muss. Ausschlaggebend für den juristischen Sieg der Stadt Leipzig seien indes aber nicht die Machenschaften Heiningers, sondern die Pflichtverletzungen seitens der UBS-Mitarbeiter gewesen. So habe man zu eng mit Finanzberatern zusammengearbeitet. Durch diese enge Verquickung von Beratern und Bankern sei nun ihrerseits die UBS letztlich verantwortlich für die Geschäfte. Die Bank sieht das anders. Man sei enttäuscht vom Richterspruch und kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. Es sei nicht rechtens, von kriminellen Machenschaften nichts gewusst zu haben und nun aber für Verluste haftbar gemacht zu werden. Leipzigs Oberbürgermeister Jung sieht einer möglichen Revision gelassen entgegen. Eine mögliche Berufung habe, so Jung, kaum Aussicht auf Erfolg.