150 Millionen Euro beträgt die Kreditsumme, die der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom deutschen Staat erhalten soll. Dieser Staatskredit steht im Einklang mit EU-Recht. Dies hat nun die EU-Kommissionen entschieden. Sowohl das Wirtschaftsministerium wie auch Air Berlin begrüßten die Entscheidung.
Die Unterstützung des deutschen Staates soll es Air Berlin, die vor etwa drei Wochen Insolvent beantragt hatte, ermöglichen, ihre Flugzeuge weiter in der Luft zu halten. Nun teilte die EU-Kommission mit, dass sie keinerlei übermäßige Wettbewerbsverfälschung feststellen könne, wenn durch die Kredite eine geordnete Abwicklung der Air Berlin erreicht werde.
Voraussetzung sei indes, dass der Kredit lediglich in Tranchen ausgezahlt werden dürfe. Air Berlin muss dazu wochenweise den aktuellen Finanzbedarf nachweisen. Eine weitere Tranche dürfe immer erst dann genehmigt und ausgezahlt werden, wenn die bis dato erhaltenen Mittel aufgebraucht seien. Dazu müsse die Bundesregierung zudem sicherstellen, dass die Kredite auch wieder zurückgezahlt werden müssen. Mit dem Staatskredit will Air Berlin erreichen, dass der Flugbetrieb in den kommenden Monaten aufrechterhalten werde, bis letztlich der Verkauf abgewickelt sei.
Seitens der Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries war Zustimmung zu hören. Sie begrüßte die „sehr zügige und positive Entscheidung“ der Kommission in Brüssel. Wenn es wirklich nötig sei, dann zeige die EU-Kommission, dass sie imstande sei, schnelle Entscheidungen zu treffen, lobte die Ministerin. Auch Air Berlin sieht dies nun als ein „positives Signal“ bei der Suche nach Investoren. Continue reading
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